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Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen - Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen VOB/A §19(5)
Bei beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen bis zu den in § 3 (3) 1. genannten Auftragswerten wird an dieser Stelle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € überschreitet
Vergebene Aufträge
- Vergebene Bauaufträge VOB/A §20(3)
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben wird nach Zuschlagserteilung über die Vergabe an dieser Stelle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € bzw. 15.000 € überschreitet.
- Vergebene Bauaufträge nach Wertgrenzenerlass Niedersachsen
Bei beschränkten Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) und bei Freihändigen Vergaben bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) wird nach Zuschlagserteilung über die Vergabe an dieser Selle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € übersteigt.
- Vergebene Liefer- und Dienstleistungeaufträge VOL/A §19(2)
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb wird nach Zuschlagserteilung über die Vergabe an dieser Stelle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € überschreitet.
- Vergebene Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Wertgrenzenerlass Niedersachsen
Bei beschränkten Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) und bei Freihändigen Vergaben bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) wird nach Zuschlagserteilung über die Vergabe an dieser Selle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 € übersteigt.
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