Vergebene Liefer- und Dienstleistungsaufträge VOL/A national
-gemäß Erlass "Festsetzung von Wertgrenzen" vom 04.02.2009-
Bei Beschränkten Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) und bei Freihändigen Vergaben bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) wird nach Zuschlagserteilung über die Vergabe an dieser Stelle informiert, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet.