Port Authority

Hafenbehörde und Sicherheit

Hafenbehörde für die von Niedersachsen Ports betriebenen Häfen ist das Referat 31.1 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Zu den Aufgaben gehören:

  • die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten
  • Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Häfen
  • die Erteilung von Ausnahmen bei der Schiffsmüllentsorgung

 
Für die Sicherheit von Häfen und Hafenanlagen (Port Security) in den niedersächsischen Seehäfen ist das Referat 31.3 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung verantwortlich.
 
Niedersachsen Ports leistet hierbei auch für nicht von Niedersachsen Ports betriebene Hafenbereiche unterstützende Verwaltungshilfe.
 
Nähere Informationen zu den Hafenbereichen sowie Gesetzestexte und behördenspezifische Formulare erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

https://www.mw.niedersachsen.de/

Hafenbehördliche Bekanntmachung