Hafenbehörde und Sicherheit
Hafenbehörde für die von Niedersachsen Ports betriebenen Häfen ist das Referat 31.1 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Zu den Aufgaben gehören:
- die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten
- Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Häfen
- die Erteilung von Ausnahmen bei der Schiffsmüllentsorgung
Nähere Informationen zu den Hafenbereichen sowie Gesetzestexte und behördenspezifische Formulare erhalten Sie unter https://www.mw.niedersachsen.de/.