Drehgenehmigungen

Aktuell keine Drehgenehmigungen an den LNG-Terminals

Aufgrund strenger Sicherheitsmaßnahmen können bis auf Weiteres leider keine Drehgenehmigungen (insbesondere Drohnen) für das LNG-Terminal in Wilhelmshaven und den Anleger für verflüssigte Gase in Stade ausgestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzlich willkommen

Aufnahmen in Ton und Bild von Presse, Rundfunk, Film und Telemedien

Häfen faszinieren Menschen. Sie liefern gute Motive für Foto- und Filmschaffende. Wir freuen uns stets über das Interesse an unseren großen Seehäfen Brake, Cuxhaven, Emden, Stade, Wilhelmshaven, unseren Inselversorgungshäfen Norddeich, Norderney, Baltrum, Langeoog, Wangerooge, Bensersiel und den Regionalhäfen Hooksiel, Fedderwardersiel und Großensiel.

Häfen sind auch Gebiete und Anlagen mit besonderen Gefahren wie z.B. Schleusen, Brücken, Krananlagen, ungesicherte Kaianlagen, Lärm- und Staubimmissionen, Hafenbahnen.

Um Ihre Vorstellungen von gelungenen Aufnahmen in Einklang mit unseren Abläufen und Sicherheitsanforderungen (ISPS) zu bringen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Abstimmung. Darüber hinaus kennen wir uns in unseren Häfen gut aus. Gern gehen wir gemeinsam mit Ihnen auf die Suche nach dem passenden Motiv.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, das Ihre Anfrage direkt zu den passenden Ansprechpersonen bei NPorts führt. In der Regel bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb weniger Tage. Bei größeren Vorhaben und damit Sie auf der sicheren Seite sind, bitten wir um einen Vorlauf von 14 Tagen.

 

Kontaktdaten

Veröffentlichung

Drehtag

Technik/Einsatz von Multikoptern

Bitte beachten Sie, dass für Drohnenaufnahmen zusätzlich eine Drehanfrage an die Hafenbehörde gerichtet werden muss. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Antragsformular Drohnenflug.

Bitte beachten Sie die aktuelle Drohnenverordnung (Überblick )

Anmerkungen

Upload

Gestattungsbedingungen für Aufnahmen in Ton und Bild von Presse, Rundfunk, Film und Telemedien (Drehgenehmigung)

 

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (Niedersachsen Ports) gestattet den öffentlichen und privaten Medienunternehmen und den für sie handelnden Personen (Nutzer) Aufnahmen in Ton und Bild in den Niedersächsischen Landeshäfen entsprechend den medienrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen und unter Geltung der folgenden Gestattungsbedingungen:

  1. Häfen sind Gebiete und Anlagen mit besonderen Gefahren (Schleusen, Brücken, Krananlagen, ungesicherte Kaianlagen, Lärm- und Staubimmissionen, Lagerung gefährlicher Güter, Förderbänder und –fahrzeuge, Hafenbahnen pp.). Das Betreten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Niedersachsen Ports und unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens NPorts oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  2. Der Nutzer stellt Niedersachsen Ports von allen Ansprüchen und Schadensersatz- ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Nutzung des Hafens für Aufnahmen in Ton und Bild von Presse, Rundfunk, Film und Telemedien geltend machen. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf einem Verschulden von NPorts oder unserer ge- setzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Durch den Hafenbetrieb können Störungen der Aufnahmetätigkeit eintreten, für die Niedersachsen Ports –außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigem eige- nen Verschulden- ebenfalls nicht haftet. Dasselbe gilt, sofern die Aufnahmetätigkeit durch eine hoheitliche hafenbehördliche Verfügung untersagt wird.
  4. Den Aufnahmen haben Terminvereinbarungen voranzugehen. Niedersachsen Ports kann aus Gründen der Sicherheit und Ordnung die Aufnahmetätigkeit durch Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen begleiten lassen. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  5. Diese Gestattung gilt ausschließlich für die von Niedersachsen Ports betriebenen Einrichtungen. Sie gilt nicht für Anlagen (Werksgelände, Gebäude, Schiffe und sonstige Fahrzeuge pp.) von Dritten.
  6. Der Nutzer haftet für alle von ihm und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an Personen und Einrichtungen im Hafen. Auf Anforderung hat der Nutzer eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
  7. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Anfertigung der Aufnahmen in Ton und Bild von Presse, Rundfunk, Film und Telemedien sowie deren späteren Nutzung und Verbreitung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte) zu wahren.
    Der Nutzer ist verpflichtet, vorgegebene Auflagen des ISPS-Officers von NPorts oder der Hafenbehörde zu beachten.
    Verstößt er gegen diese Auflagen, gilt die Drehgenehmigung als widerrufen.
  8. Besonderen Anforderungen an die Nutzung (Schutzkleidung, Ausrüstung, Gesundheitsbescheinigungen pp.) ist vollständig nachzukommen. Sie werden dem Nutzer auf Anfrage von Niedersachsen Ports mitgeteilt.
  9. Im Übrigen gelten für den Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Benutzungsbedingungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (AGB) sowie die Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) für den jeweiligen Hafen.
  10. Der Nutzer erkennt an, die vorstehenden Gestattungsbedingungen zur Kenntnis genommen und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.

Gestattungsbedingungen als PDF herunterladen.

 

Wir nutzen die von Ihnen eingegebenen Daten für unsere Medienarbeit bei Niedersachsen Ports. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz.

Im Übrigen gelten für den Nutzer/die Nutzerin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Benutzungsbedingungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG sowie die Hafenbenutzungsvorschriften.

Falls Sie Probleme beim Ausfüllen des Formulars haben, wenden Sie sich an unsere Pressestelle unter T +49 441 350 20 310, drehanfragen(at)nports.de.