Compliance

Ihr Hinweis kann helfen, Fehlverhalten aufzudecken.

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Als niedersächsisches Unternehmen für Hafeninfrastruktur mit den meisten öffentlichen Seehäfen in Deutschland haben wir eine besondere Verantwortung, unsere Aufgabe zu erfüllen. Schließlich gestalten wir mit unserer täglichen Arbeit nicht nur unsere Häfen, sondern auch die niedersächsische Küstenregion. Beides ist uns wichtig und wir tun gerne alles, um unsere Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Dabei spielt unser im Jahr 2019 eingeführtes Compliance-System eine wichtige Rolle. Auf diese Weise machen wir die Arbeit in den Häfen für unsere Kund*innen, Mitarbeitenden und Mitarbeiter noch sicherer. Das Compliance-System ermöglicht es Ihnen, anonym und in einer geschützten IT-Umgebung über unsere externe Vertrauensperson Wolfgang Lindner mit uns in Kontakt zu treten und uns über jegliches Fehlverhalten zu informieren. Wir können Ihnen versichern: Wir behandeln Ihren Hinweis mit größter Sorgfalt, weil wir Ihr Vertrauen schätzen.

Ihre Ansprechpersonen

Martin Janßen, Leitung Interne Revision / Compliance Beauftragter

Martin Janßen

Leitung Interne Revision / Compliance Beauftragter

Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG

Zentrale Oldenburg
Hindenburgstraße 26 - 30
26122 Oldenburg

mjanssen@nports.de

Wolfgang Lindner, Vertrauensperson, Interne Meldestelle

Wolfgang Lindner

Vertrauensperson, Interne Meldestelle

Lindner Compliance

Salzpfännerstraße 2
31162 Bad Salzdetfurth

w.lindner@lindner-compliance.de

Anonymen Hinweis abgeben

Um Ihre Anonymität zu wahren ist kein Link hinterlegt. Bitte kopieren Sie daher die folgende Internetadresse in Ihren Browser:

https://bkms-system.com/nports

Unser Unternehmen steht für transparentes, verantwortungsvolles und integres Handeln. Das Hinweisgebersystem ist eine weitere Maßnahme im Rahmen unseres Prozess- und Qualitätsmanagements und dient damit der Sicherstellung unserer Regelkonformität. Es hilft uns dabei, Fehlverhalten rechtzeitig zu erkennen und trägt so zur Sicherheit unseres gesamten Teams bei.

Holger Banik, Geschäftsführer der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG.

Warum ist es wichtig, dass ich eine Meldung abgebe?

Möglicherweise haben Sie Kenntnis von Verhaltensweisen oder Risiken, die Niedersachsen Ports oder unsere Unternehmenskultur gefährden. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, Schäden für Finanzen und Image sowie die kollegiale Zusammenarbeit frühzeitig aufzudecken. So können wir handeln, möglichst noch bevor negative Folgen eintreten.

Welche Fälle kann ich melden?

Im Hinweisgeberportal sind Meldungen und Anfragen über die Kacheln „Eine Meldung abgeben“ und „Anfrage an die Vertrauensperson Herrn Lindner“ möglich.
Vorgesehen haben wir über die Kachel „Eine Meldung abgeben“ die Kategorien: 

  • Korruption
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Diebstahl, Betrug, Untreue
  • Verstoß gegen Arbeits- und Umweltschutz
  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung
  • Sonstige schwerwiegende Gesetzesverstöße

Informationen zu diesen Kategorien sind im Hinweisgeberportal aufgenommen.

Es kann sein, dass Sie Ihr Thema nicht in den genannten Meldekategorien wiederfinden. In diesem Fall nutzen Sie bitte die Kachel „Anfrage an die Vertrauensperson Herrn Lindner“.

Was passiert mit meiner Meldung?

Ihre Meldung geht nicht an Niedersachsen Ports, sondern unmittelbar an unsere Vertrauensperson Wolfgang Lindner. Herr Lindner prüft Ihre Meldung und leitet bei Bedarf notwendige Schritte ein.

Ihre Identität als hinweisgebende Person wird, soweit Sie Ihren Namen nennen, nur mit Ihrer Einverständniserklärung gegenüber unserer Vertrauensperson an die Geschäftsführung von Niedersachsen Ports weitergegeben. Diese Vertraulichkeitswahrung ist unserer Vertrauensperson vertraglich zugesichert. Sie gilt jedoch nicht gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gerichten.

Von Ihnen benannte Zeugen oder Beschuldigte wird die Möglichkeit gegeben, sich zu den Umständen, die Sie berichtet haben, zu äußern, sofern dies zweckmäßig ist. Erforderlichenfalls werden die gemeldeten Informationen auch an die staatlichen Behörden weitergegeben.

Durch unsere Vertrauensperson werden Sie unter Beachtung der rechtlich relevanten Vorgaben über den weiteren Fortgang Ihres Hinweises informiert.

Warum ist die Einrichtung eines Postfachs wichtig?

Unsere Vertrauensperson Wolfgang Lindner kann Sie ausschließlich über das sichere Postfach zum weiteren Verlauf Ihrer Meldung informieren. Falls er Rückfragen hat oder Einzelheiten für ihn noch unklar sind, ist der Postkasten seine einzige Kontaktmöglichkeit zu Ihnen. Sie bleiben während des gesamten Dialogs anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als Hinweisgeber.

Wenn Sie ein Postfach erstellen, wird Ihnen zur Meldung eine Fall-ID zugeteilt und Sie müssen ein Passwort wählen. Diese Fall-ID und dieses Passwort müssen Sie verwenden, um Zugang zum Postfach zu erhalten und nachzusehen, ob Sie Fragen erhalten haben. Denn möglicherweise können wir den Fall nicht ohne weitere Informationen von Ihnen abschließen.

Unabhängig davon, ob Sie anonym bleiben oder Ihren Namen angeben, empfehlen wir Ihnen daher, ein Postfach zu erstellen. Dies macht es einfacher und sicherer für uns, mit Ihnen zu kommunizieren.

Wenn Sie es wünschen, bleibt sämtliche Kommunikation mit uns anonym.

Über Anonymität und Sicherheit

Bei diesem Hinweisgeberportal handelt es sich nicht um ein System der Niedersachsen Ports und der Betrieb wird außerhalb unserer IT-Umgebung und unseres Einflussbereiches sichergestellt.

Das Hinweisgeberportal sorgt für den technischen Schutz der von Ihnen übermittelten Inhalte und Ihrer Identität. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Die Wahrung der Anonymität im Verfahren ist von unabhängiger Stelle zertifiziert.

Zu keinem Zeitpunkt sind Sie im Meldeprozess zur Angabe von persönlichen Daten verpflichtet. Um die Sicherheit Ihrer Anonymität weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

  • Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit keine von uns als Arbeitgeber zur Verfügung gestellten technischen Geräte (z. B. PC, Laptop, Smartphone). Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Geben Sie den Link zum Hinweisgebersystem direkt in die Adresszeile Ihres Browsers ein und setzen Sie ggf. ein Lesezeichen, um das System später erneut aufzurufen.
  • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
  • Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym möglichst unter Angabe der Fall-ID an die Anschrift unserer Vertrauensperson.

Ihre Identität als Hinweisgeber wird, soweit Sie Ihren Namen nennen, nur mit Ihrer Einverständniserklärung gegenüber unserer Vertrauensperson an die Geschäftsführung der Niedersachsen Ports weitergegeben. Diese Vertraulichkeitswahrung ist unserer Vertrauensperson vertraglich zugesichert. Sie gilt jedoch nicht gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gerichten.
 

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