Cuxhaven Liegeplätze 5-7

Neue Liegeplätze für die Energiewende in Cuxhaven

Auf einer Länge von 1.250 Metern direkt an der Küstenlinie entstehen drei neue Liegeplätze mitsamt der zugehörigen 38 Hektar Terminalflächen. Mit diesen zusätzlichen Liegeplätzen wird in Cuxhaven ein Lückenschluss zwischen dem Liegeplatz 4 („Europakai“) und dem Liegeplatz 8 (Teil des Offshore-Terminals) gebaut.

Die neuen Liegeplätze sind insbesondere für den Umschlag von Windkraftanlagen ausgerichtet und tragen dazu bei, den erhöhten Bedarf an Umschlag- und Lagerflächen für On- und Offshore-Windenergieanlagen zu decken. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Seehafens Cuxhaven als deutsches Offshore-Industrie-Zentrum sowie eine Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen, um Windkraftanlagen und deren Elemente umschlagen zu können.

Das Vorhaben wird mit bis zu 200 Millionen Euro aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) von Bund und Land Niedersachsen gefördert. Die verbleibenden bis zu 100 Millionen Euro werden durch die Hafenwirtschaft in Form von Konzessionen vorfinanziert. Die Konzession für die Liegeplätze 5 und 6.1 samt Terminalbereich ist an die CuXPort GmbH vergeben worden, die Konzession für LP 6.2 und 7 samt Terminalbereich an die Cuxhaven Terminal GmbH & Co.KG, einer Projektgesellschaft der Blue Water Breb GmbH.

Zeitstrahl der Baustelle

3. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026

Rammarbeiten
Status: in Bearbeitung

1. Quartal 2026 – 4. Quartal 2027

Sandaufspülung

3.Quartal 2026 – 4. Quartal 2027

Gründungspfähle

1. Quartal 2027 – 4. Quartal 2024

Stahlbetonarbeiten

4. Quartal 2027 – 3. Quartal 2028

Ausrüstung

2. Quartal 2026 – 4. Quartal 2028

Erd- und Straßenbau

Rammarbeiten (3. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026)

Die Arbeiten laufen abschnittsweise als Linienbaustelle ab. Derzeit sind dafür fünf Geräte im Einsatz, die jeweils eine klar definierte Aufgabe übernehmen.

  • „Simone“ rüttelt die Tragrohre mit dem Rüttler MS 62 in den Baugrund. 
  • „Kurt“ schlägt die Rohre mit dem Hydraulikhammer S300 nach und setzt die Bohlen. 
  • „Helgoland“ bereitet die Rohre für Schrägpfähle vor. 
  • „Annegret“, die Schrägpfahlramme, bringt sie mit einem S150-Hammer ein. 
  • Abschließend verbindet „JB“ die Schrägpfähle mit den Rohren.

Nur wenn jedes Gerät zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist, funktioniert der Takt. Sobald ein Abschnitt abgeschlossen ist, rücken alle Einheiten gemeinsam weiter. Das ist nur bei Stauwasser möglich und vergleichbar mit einem Fließband auf dem Wasser.

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Sandaufspülung (1. Quartal 2026 – 4. Quartal 2027)

Nach den Rammarbeiten folgt im Frühjahr 2026 das Aufspülen des Sandes durch sogenannte Hopperbagger. Da diese Spezialschiffe langfristig eingeplant werden müssen, ist ihr Einsatz bereits jetzt fest gebucht. Das bedeutet: Bis zu deren Starttermin muss die Arbeit der fünf Rammeinheiten abgeschlossen sein – ein weiterer Grund für den eng getakteten Bauablauf.

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Fragen und Antworten rund ums Projekt

Warum müssen die Hafenkapazitäten ausgebaut werden?

Deutschland verfügt heute (Mitte 2025) über eine installierte Offshore-Leistung von rund 9,2 Gigawatt (GW), verteilt auf über 1.600 Windturbinen in Nord- und Ostsee. Damit ist Offshore-Wind längst eine tragende Säule der Energiewende.
Der weitere geplante Ausbau für Deutschland ist ambitioniert: 30 GW sollen es bis 2030 sein, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045.

Man kann die Windkraftanlagen nur auf bestimmten (Hafen-) Flächen umschlagen, montieren und konfektionieren. Aufgrund der Standortnähe zu den Nordsee-Offshore-Standorten kommen nur wenige Hafenstandorte prinzipiell in Frage: Cuxhaven, Eemshaven, Esbjerg, Emden, Bremerhaven.
In allen Häfen herrscht Flächenknappheit, Cuxhaven ist bereits heute ausgelastet. Der Ausbau von Hafenkapazitäten ist daher zwingend notwendig.

Gleichzeitig entsteht ein Engpass: Ab 2029 werden jährlich hunderte alte Windkraftanlagen zurückgebaut (2029: ca. 250 Anlagen, 2030: ca. 1000, Schätzung Project DECOM Tools). Diese Rückbauarbeiten benötigen zusätzlich Hafenflächen.

Offshore-Windkraft deckt bereits 5 Prozent des deutschen Stromverbrauchs ab. Zusammen mit Onshore-Wind und Photovoltaik sichern Erneuerbare Energien heute 58 Prozent des Stromverbrauchs.

Wie wird an der Baustelle gerammt?

Die Arbeiten laufen abschnittsweise als Linienbaustelle ab. Derzeit sind dafür fünf Geräte im Einsatz, die jeweils eine klar definierte Aufgabe übernehmen.

  • „Simone“ rüttelt die Tragrohre mit dem Rüttler MS 62 in den Baugrund. 
  • „Kurt“ schlägt die Rohre mit dem Hydraulikhammer S300 nach und setzt die Bohlen. 
  • „Helgoland“ bereitet die Rohre für Schrägpfähle vor. 
  •  „Annegret“, die Schrägpfahlramme, bringt sie mit einem S150-Hammer ein. 
  • Abschließend verbindet „JB“ die Schrägpfähle mit den Rohren.

Nur wenn jedes Gerät zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist, funktioniert der Takt. Sobald ein Abschnitt abgeschlossen ist, rücken alle Einheiten gemeinsam weiter, vergleichbar mit einem Fließband auf dem Wasser.

Besonders zeitintensiv ist die Arbeit der Ramme „Annegret“. Sie schafft drei Schrägpfähle pro Position, dann muss sie den Standort wechseln. Das sogenannte Umschwimmen ist nur bei Stauwasser möglich und erfordert exakte Koordination. 
Zeitfenster zum Umschwimmen dürfen nicht verpasst werden. Jedes verlorene Tidefenster kostet einen Tag mehr Arbeit, bzw. eine Stunde Verzögerung auf der Baustelle bedeutet einen Tag Verzug.

Trotz aller Herausforderungen liegt das Projekt im Zeitplan.
Die Gesamtfertigstellung der Liegeplätze ist bis Ende 2028 geplant. Die Rammarbeiten laufen in Etappen und enden deutlich früher als das Gesamtprojekt.

Wer profitiert?

Die Liegeplätze sichern Cuxhavens Rolle als Hafen- und Industriestandort. Direkt und indirekt hängen daran u. a. Umschlag, Reedereien, Schlepper/Lotsen, Logistik, Bau- und Handwerksbetriebe, Werkstätten, Krandienste, IT, Reinigung, Bewachung, Hotellerie/Gastronomie sowie Energie-/Offshore-Jobs.

Der Hafen speist viele Arbeitsplätze in Stadt und Region. Steigende Wertschöpfung und Ansiedlung weiterer Unternehmen sind regionale Vorteile. Bürgerinnen und Bürger profitieren von Investitionen, Steuereinnahmen, zukunftsfähigen Jobs und einer starken Rolle Cuxhavens als europäischem Energiewendehafen.

Die Beschäftigung in der Hafenregion Cuxhaven stieg von 2015 bis 2023 um 15,7 % (Zuwachs um 510 auf 3225 Personen). Offshore-Umschlag ist nicht automatisierbar, daher gelten die Arbeitsplätze in dieser Branche als vergleichsweise sicher. Neue Projekte wie Drohnenlogistik für Betrieb und Wartung schaffen zusätzliche Innovationspotenziale.

Wer hat den Bau genehmigt?

Der Hafenausbau erfolgt auf einer umfassend geprüften rechtlichen und fachlichen Grundlage.

Der Ausbau des Hafens in Cuxhaven wurde auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) genehmigt. Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn erhebliche Eingriffe in Natur und Umwelt zu erwarten sind.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Träger öffentlicher Belange, d.h. anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände sowie die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. Alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden geprüft und abgewogen, bevor der Beschluss erteilt wurde.

Für die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft wurden im Beschluss verbindliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (u. a. Neuhaus/Oste, Allwörden, Brammersand) festgelegt, die umgesetzt und dauerhaft kontrolliert werden müssen.

Der Planfeststellungsbeschluss bündelt zudem alle erforderlichen Genehmigungen. Er wird nach seiner Bekanntgabe wirksam und erhält erst dann Bestandskraft, wenn innerhalb der vorgesehenen Fristen keine Rechtsmittel (d.h. Bürgerinnen und Bürger, Verbände oder andere Betroffene haben die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen) mehr eingelegt werden oder diese rechtskräftig entschieden sind.
 

Download PDF: Planfeststellungsbeschluss