Behauptung:
NPorts habe kostengünstigere Sanierungsvarianten nicht ernsthaft geprüft.
NPorts verweigere Transparenz über Gutachten, Kosten und Statik.
Antwort NPorts:
NPorts trifft seine Entscheidungen auf fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Grundlage. Als Hafeninfrastrukturunternehmen verfügt NPorts über langjährige Erfahrung mit komplexen Bauwerken im maritimen Umfeld und arbeitet bei spezialisierten Fragestellungen mit externen Ingenieuren und Sachverständigen zusammen.
Die Planung der Alten Liebe beruht deshalb auf Bauwerksuntersuchungen, statischen Bewertungen, geltenden technischen Regelwerken sowie einer Abwägung von Dauerhaftigkeit, Bauzeit, Kosten und Wirtschaftlichkeit. Die jüngsten Stellungnahmen wurden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für konstruktiven Wasserbau, Erd- und Grundbau erstellt.
Die Gutachten selbst werden aus Gründen des Schutzes unternehmensinterner und vertraulicher Informationen nicht veröffentlicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass die fachlichen Grundlagen der Entscheidung beliebig oder unbelegt wären. NPorts kann nachvollziehbar darstellen, welche Fragestellungen untersucht wurden, welche technischen Maßstäbe zugrunde liegen und zu welchen wesentlichen Ergebnissen die Fachleute gekommen sind.
Bei der Statik wird beispielsweise konkret erläutert, dass für einen Neubau heute andere und teilweise höhere Lastansätze gelten als bei der Konstruktion von 1981/82. Insbesondere Windlasten in der Küstenregion und zusätzliche Horizontallasten bei Personenansammlungen begrenzen die Größe eines Oberdecks auf der vorhandenen Gründung.
Auch der von der Petition vorgeschlagene Carbonbeton wurde nach der Anhörung gesondert fachlich bewertet. Für die konkrete Konstruktion der Alten Liebe ergibt sich jedoch wegen der vorhandenen Gründungsgeometrie keine ausreichende Material- und Gewichtseinsparung.
Kritik an diesen Entscheidungen ist legitim. Wer darüber hinaus unterstellt, Gutachten, statische Bewertungen oder Kosten würden bewusst vorgeschoben oder manipuliert, formuliert einen erheblichen Vorwurf. Dafür braucht es konkrete Belege. Solche Belege liegen nach unserem Kenntnisstand nicht vor.